Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB
1. Geltungsbereich
1.1 Für alle gegenseitigen Ansprüche aus und im Zusammenhang mit einem Vertragsabschluss zwischen dem Kunden und dem Ingenieurbüro Oetzel gelten stets diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültigen Fassung, dies unter Einbeziehung der Besonderen Geschäftsbedingungen vom Ingenieurbüro Oetzel für die verschiedenen Leistungen, die nicht eine Warenbestellung zum Gegenstand haben. Die besonderen Geschäftsbedingungen der Leistungen befinden sich bei den jeweils angebotenen Leistungen.
1.2 Im Falle von Kollisionen gilt zwischen den Regelungen als Rangfolge:
1. Besondere Geschäftsbedingungen der einzelnen Leistungen;
2. diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen;
3. Gesetzliche Regelung.
2. Teilnehmer
Das Ingenieurbüro Oetzel schließt Verträge mit Kunden ab, die
a) unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen sind, die das 18. Lebensjahr vollendet haben sowie mit
b) juristischen Personen, jeweils mit Wohnsitz bzw. Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, einem
Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder der Schweiz (nachfolgend "Kunden" genannt).
Soweit das Angebot eines nicht akzeptierten Teilnehmers versehentlich vom Ingenieurbüro Oetzel angenommen wurde, ist das Ingenieurbüro Oetzel binnen einer angemessenen Frist zur Erklärung des Rücktritts vom Vertrag gegenüber dem Kunden berechtigt.
3. Vertragsgegenstand
Das Ingenieurbüro Oetzel liefert die vom Kunden bestellten Waren oder erbringt Dienstleistungen nach Angebotsannahme. Sollte das Ingenieurbüro Oetzel nachträglich erkennen, dass sich beim Ingenieurbüro Oetzel ein Fehler z.B. bei den Angaben zu einem Produkt, zu einem Preis oder zu einer Lieferbarkeit eingeschlichen hat, wird das Ingenieurbüro Oetzel den Kunden hiervon umgehend informieren. Dieser kann den Auftrag unter den abgeänderten Konditionen nochmals bestätigen. Andernfalls ist das Ingenieurbüro Oetzel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
4. Vertragsabschluss/Widerrufsrecht
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4.3 Soll der Kaufpreis durch oder über Ingenieurbüro Oetzel finanziert werden, so ist der Kunde bei rechtzeitiger Ausübung des Widerrufsrechts auch nicht an seine auf Abschluss des Kreditvertrages gerichtete Willenserklärung gebunden.4
4.4 Das Widerrufsrecht gilt nicht für besondere Leistungen vom Ingenieurbüro Oetzel, in deren Besonderen Geschäftsbedingungen ein Widerrufsrecht ausgeschlossen wird, sowie für folgende Warengruppen:
Luftreiniger und Luftentfeuchter, soweit deren Verpackung geöffnet und das Gerät benutzt wurde; Wasserfilter, soweit deren Verpackung geöffnet das Gerät angeschlossen oder benutzt wurde; Staubsauger, soweit deren Verpackung geöffnet und das Gerät angeschlossen oder benutzt wurde; Hygienewaren, Matratzen, Bezüge, Bettwaren und EMV-Textilien soweit deren Verpackung geöffnet oder die Ware benutzt wurde; Milbenschutzbezüge, soweit deren Verpackung geöffnet oder die Ware benutzt wurde; Jegliche Filterkartuschen und Ersatzfilter, soweit deren Verpackung geöffnet wurde; Bodenbeläge und Kleber, soweit deren Verpackung geöffnet oder die Ware falsch gelagert wurde;Sanierungssysteme, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden; Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind; Textilien, die auf ein vom Kunden gewünschtes Maß zugeschnitten sind; Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können.
4.5 Gibt der Kunde eine Bestellung für die nachfolgenden Waren bzw. Warengruppen beim Ingenieurbüro Oetzel auf, ist ein Widerrufsrecht ebenfalls ausgeschlossen, da diese Waren aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind:
Bücher, soweit die Schutzhülle geöffnet wurde;
Ersatzteile, die vom Kunden bereits eingebaut wurden;
Batterien, Akkus, Kabel, Hygieneartikel oder ähnliche Artikel, soweit deren Versiegelung oder Verpackung geöffnet wurde;
Sonderbestellungen des Kunden, wie z. B. speziell für den Kunden bestellte Ersatzteile etc.;
4.6 Das Ingenieurbüro Oetzel nimmt nur Ware zurück bzw. tauscht nur Ware um, die nachweislich auch von uns geliefert wurde und sich im Originalzustand befindet. Der Reklamation muss eine Kopie der Rechnung beigefügt sein. Das Ingenieurbüro Oetzel behält sich bei Rückgabe benutzter oder beschädigter Ware vor, Ersatz für die Wertminderung und für den Wert der Nutzung der Ware zu verlangen, soweit die Verschlechterung der Ware nicht ausschließlich auf ihre Prüfung zurückzuführen ist. Der Kunde kann diese Ersatzansprüche vermeiden, wenn er die Ware nur in dem für eine angemessene Prüfung erforderlichen Umfang in Benutzung nimmt.
5. Verfügbarkeitsvorbehalt
Sollte das Ingenieurbüro Oetzel nach Vertragsabschluß feststellen, dass die bestellte Ware oder Dienstleistung nicht mehr beim Ingenieurbüro Oetzel verfügbar ist oder aus rechtlichen Gründen nicht geliefert werden kann, kann das Ingenieurbüro Oetzel entweder eine in Qualität und Preis gleichwertige Ware oder Dienstleistung anbieten oder vom Vertrag zurücktreten. Bereits erhaltene Zahlungen wird das Ingenieurbüro Oetzel umgehend nach einem Rücktritt vom Vertrag durch das Ingenieurbüro Oetzel oder den Kunden erstatten.
6. Lieferung
6.1 Für das gesamte Risiko der Beschädigung auf dem Transportweg oder dem Verlust der Ware auf dem Transportweg schließt das Ingenieurbüro Oetzel keine gesonderte Transportversicherung ab. Wir bitten bei unvollständiger Lieferung oder Beschädigung auf dem Transportweg um Benachrichtigung innerhalb von 24 Stunden.
6.2 Bestellt der Kunde eine Lieferung nach dem 24-Stunden-Service und trifft die Ware auch nicht innerhalb einer im Einzelfall möglichen vertretbaren Kulanzzeit ein, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware an das Ingenieurbüro Oetzel zurückzusenden. Schadenersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen, es sei denn, das Ingenieurbüro Oetzel trifft Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
7. Preis
7.1 Die Preisangaben im Informationsmaterial und auf den Internetseiten sowie in den Internetshops sind Endpreise und enthalten die am Tag der Rechnungsstellung gültige Mehrwertsteuer. Sollte eine gesetzliche Mehrwertsteuer-Erhöhung nach der Informationsveröffentlichung erfolgen, ist das Ingenieurbüro Oetzel zur Berechnung des erhöhten Mehrwertsteuersatzes berechtigt. Bei der Preiserhöhung im Büchermarkt ist das Ingenieurbüro Oetzel aufgrund der Preisbindung zur Weitergabe von Preiserhöhungen berechtigt.
7.2 Auf der Rechnung werden neben dem Nettopreis für die Ware die Preise für ergänzende Leistungen ausgewiesen: Verpackung, Versand, 24-Stunden-Service, Versicherung, die jeweils zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültige Mehrwertsteuer etc.
7.3 Bei Bestellungen über die Homepages für Privatkunden des Ingenieurbüros Oetzel gelten nicht die Katalogpreise, sondern die auf der Homepage angegebenen Preise.
8. Eigentumsvorbehalt
Das Ingenieurbüro Oetzel behält sich das Eigentum an aller Ware, die von ihm an einen Kunden ausgeliefert wird, bis zur endgültigen und vollständigen Zahlung der gelieferten Ware vor. Soweit das Ingenieurbüro Oetzel im Rahmen der Gewährleistung eine Ware austauscht, wird bereits heute vereinbart, dass das Eigentum an der auszutauschenden Ware wechselseitig in dem Zeitpunkt vom Kunden auf das Ingenieurbüro Oetzel bzw. umgekehrt übergeht, in dem einerseits das Ingenieurbüro Oetzel die Ware vom Kunden zurückgesandt bekommt bzw. der Kunde die Austauschlieferung vom Ingenieurbüro Oetzel erhält.
9. Gewährleistung
9.1 Das Ingenieurbüro Oetzel gewährleistet, dass die Produkte zum Zeitpunkt der Übergabe eine etwa vereinbarte Beschaffenheit haben bzw. frei von Sachmängeln sind, d.h. dass sie sich für die den Vertrag vorausgesetzten Verwendungen eignen oder sich für die gewöhnliche Verwendung eignen und eine Beschaffenheit aufweisen, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Verkäufer nach der Art der Sache und/oder der Ankündigung vom Ingenieurbüro Oetzel bzw. des Herstellers erwarten kann.
9.2 Der Kunde hat die Ware umgehend nach Empfang der Lieferung auf Vollständigkeit oder etwaige Mängel zu überprüfen, dies spätestens innerhalb von einer Woche ab Zugang, und wird im Falle einer Abweichung umgehend eine Mängelanzeige senden. Bei versteckten Mängeln ist die Mitteilung umgehend nach Feststellung des versteckten Mangels innerhalb der Gewährleistungsfrist vorzunehmen.
9.3 Die Dauer der Gewährleistung beträgt zwei Jahre. Sie beginnt mit dem Zugang der Ware beim Kunden.
9.4 Im Fall des Mangels kann der Kunde gemäß § 439 BGB nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Das Ingenieurbüro Oetzel kann im Rahmen des § 439 die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Gelingt im Rahmen einer Reparatur die Beseitigung eines Mangels auch beim zweiten Versuch nicht, so ist der Kunde im Rahmen des § 439 BGB berechtigt, die Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen oder den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist abgeschlossen, wenn der Mangel geringfügig und unerheblich ist.
9.5 Schadenersatzansprüche wegen Mängel der Sachen sind ausgeschlossen, es sei denn, dass das Ingenieurbüro Oetzel die Mängel arglistig verschwieg oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat oder schuldhaft Schäden an Leben, Gesundheit oder Körper entstanden sind.
9.6 Voraussetzung für die Gewährleistungsansprüche ist, dass der Mangel nicht durch unsachgemäße Benutzung oder Überbeanspruchung entstanden ist. Zeigt sich ein Mangel erst später als 6 Monate seit Übergabe, so hat der Kunde den Nachweis zu führen, dass die Sache bei Gefahrübergang mangelhaft war. Anderenfalls steht es dem Ingenieurbüro Oetzel frei, den Nachweis zu führen, dass die Sache bei Übergabe keine Sachmängel aufwies.
10. Haftung
10.1 Das Ingenieurbüro Oetzel haftet in Fällen positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss, Verzug, Unmöglichkeit, unerlaubter Handlung sowie aus sonstigem Rechtsgrund bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Falle der schuldhaften Verletzung von vertraglichen Kardinalspflichten (Hauptvertragspflichten) oder bei arglistiger Täuschung sowie im Falle eines Ersatzanspruches gemäß § 437 Ziffer 2 BGB haftet das Ingenieurbüro Oetzel im gesetzlichen Umfang. Lediglich bei einer Verletzung von Kardinalspflichten ist die Haftung für Mitarbeiter vom Ingenieurbüro Oetzel begrenzt auf den typischen, voraussehbaren Schaden. Mittelbare Schäden sind insoweit ausgeschlossen. Bei Verzug hat der Geschäftskunde alternativ zum Schadenersatz das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
10.2 Der Umfang einer Haftung von Ingenieurbüro Oetzel nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
10.3 Die vorstehenden Regelungen (9 und 10) geben den vollständigen Haftungsumfang vom Ingenieurbüro Oetzel, der Geschäftsleitung und Mitarbeitern wieder. Eine weitergehende Haftung wird ausgeschlossen.
11. Rechtswahl
11.1 Auf die Rechtsverhältnisse zwischen dem Ingenieurbüro Oetzel und Kunden sowie auf die jeweiligen Geschäftsbedingungen findet deutsches Recht Anwendung. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1988 ist ausgeschlossen.
11.2 Die Bestimmungen der Ziffer 10.1 lassen zwingende Regelungen des Rechts des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt, wenn und soweit der Kunde einen Kaufvertrag abgeschlossen hat, der nicht der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden kann (Verbrauchervertrag) und wenn der Kunde die zum Abschluss des Kaufvertrags erforderlichen Rechtshandlungen in dem Staat seines gewöhnlichen Aufenthaltes vorgenommen hat.
12. Verschiedenes
12.1 Ein Recht des Kunden zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung besteht nicht, es sei denn, die Forderung ist unstreitig oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt.
12.2 Erfüllungsort ist für Zahlungen am Geschäftssitz vom Ingenieurbüro Oetzel. Für Lieferungen ist der Erfüllungsort entweder bei dem Ingenieurbüro Oetzel oder der Versandort des ersten Versenders, der für das Ingenieurbüro Oetzel tätig wird.
12.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt werden. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, anstelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, den mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der in diesem Vertrag zum Ausdruck gekommenen Interesse der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt, soweit der Vertrag eine von den Parteien nicht vorhergesehene Lücke aufweist.
12.4 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Kassel oder ein anderer gesetzlicher Gerichtsstand nach Wahl vom Ingenieurbüro Oetzel, soweit der Kunde ein Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist.